Start-Stipendien 2019

Einreichfrist: 31. März 2019
Ausschreibung
Unter dem Titel Start-Stipendien 2019 schreibt das Bundeskanzleramt Österreich Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs aus. Die Start-Stipendien stellen eine Anerkennung und Förderung junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in das professionelle Kunstschaffen erleichtern.

Stipendien
Die fünf zu vergebenden Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je 7.800 Euro dotiert. Mit dem Start-Stipendium für Filmkunst ist die verpflichtende Teilnahme an Workshops in Wien verbunden. Die jeweiligen Projektvorhaben müssen im Jahr 2019 begonnen werden.
Alleinerzieherinnen bzw. Alleinerzieher erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag (siehe AlleinerzieherInnen-Formular).

Voraussetzungen
Bewerben können sich RegisseurInnen oder DrehbuchautorInnen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt seit mindestens drei Jahren in Österreich haben (per Meldezettel nachzuweisen),
1. deren einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
2. die nach dem 31.12.1984 geboren wurden.

Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt höchstens fünf Jahre.
Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Kunstsparten möglich. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen für das Jahr 2019 bereits ein Staats-, Start- oder Auslandsstipendium zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium antreten. Bereits vom Bundeskanzleramt geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden. Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung zurückgesandt.

Bewerbungsunterlagen
Für die Bewerbung sind folgende, mit Namen gekennzeichnete Unterlagen in 4-facher Ausfertigung sowie elektronisch per E-Mail an if@bka.gv.at einzureichen:

1. Bewerbungsformular „Start-Stipendien“ Das Formular ist auf der Homepage des Bundeskanzleramts unter „Service > Formulare“ zu finden, ggf. ergänzt durch die „Erklärung zur Berücksichtigung des AlleinerzieherInnenbonus“ (hier).
2. Beschreibung des geplanten Filmvorhabens Zu beschreiben ist ein Filmprojekt, das während der Laufzeit des Stipendiums weiterentwickelt werden soll. Zulässig sind abendfüllende Spiel- bzw. Dokumentarfilme in der Stoffentwicklungsphase. Nicht zulässig sind Bakkalaureat- oder Diplomfilme, Auslandspraktika, Equipmentankäufe oder ähnliches.
3. Dokumentation der filmischen Arbeit Anzufügen sind ein Referenzfilm (per Link) sowie eine Übersicht eigener Filme und ggf. der Filmfestivals, an denen ein eigener Film teilgenommen hat.
4. Lebenslauf Anzugeben sind Geburtsdatum, Geburtsort und Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen künstlerischen bzw. beruflichen Tätigkeit.
5. Abschlusszeugnisse In Kopie.

Bewerbungsfrist
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2019 an das
Bundeskanzleramt Österreich, Sektion II - Kunst und Kultur, Concordiaplatz 2, 1010 Wien
zu richten. Es gilt der Poststempel. Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk „Start-Stipendien, Abteilung II/3 – Film“ anzubringen.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von einer Fachjury ausgewählt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung der Jury-Entscheidung erfolgt. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.
Im Falle von Rückfragen wenden Sie sich bitte an Stefan Hahn unter +43 1 531 15-206882 bzw. per E-Mail an stefan.hahn@bka.gv.at.

Download
  Ausschreibung Start Stipendien Filmkunst 2019
  Bewerbungsformular
  Erklärung AlleinerzieherInnenbonus