Eine/n technische/n Mitarbeiter/in (m/w/d, 12 Wstd., befristet auf 1 Jahr) - Social Design-Arts as Urban Innovation

Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab März 2021 eine/n technische/n Mitarbeiter/in (m/w/d, 12 Wochenstunden, befristet auf 1 Jahr) für den Bereich “Social Design-Arts as Urban Innovation“.

Die Projekte der Abteilung „Social Design-Arts as Urban Innovation” zeichnen sich durch den Einsatz unterschiedlicher Medien aus, die von Objekten bis zu Filmen reichen können. Hinzugekommen sind neue Herausforderungen und Möglichkeiten, größere Veranstaltungen in Hinkunft auch im digitalen Raum bzw. in Hybridformaten durchzuführen. Zudem betreibt die Abteilung ein Stadtlabor in Wien-Floridsdorf, in dem laufend Veranstaltungen und Projekte umgesetzt werden. Die Abteilung sucht nach erfahrener und engagierter Unterstützung beim Einsatz vielfältiger Technologien.

Tätigkeitsbereich:
Technische Betreuung und Support von Projekten, Ausstellung und Veranstaltungen der Abteilung, etwa in Bezug auf:
• Set-up von (hybriden) Zoomveranstaltungen
• Soundaufbauten
• Videoprojektionen
• generelle Computertechnik und Programmkenntnisse
• Kamera- und Filmtechnik-Support für Studierende
• handwerkliche Kenntnisse und Erfahrung.

Verwaltung und Betreuung der technischen Infrastruktur und Werkstatt

Betreuung des Social Design-Stadtlabors

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 737,04
brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.

Ihre schriftliche Bewerbung (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und sachdienliche Unterlagen) richten Sie bitte bis 16. März 2021 an die Abteilung „Social Design-Arts as Urban Innovation” der Universität für angewandte Kunst Wien, Oskar Kokoschka-Platz2, 1010 Wien oder per E-Mail socialdesign@uni-ak.ac.at in einer einzigen PDF-Datei.

Die Universität für angewandte Kunst Wien steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität und freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.