Eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d, 30 Wstd., befristet) - Kunstsammlung und Archiv

Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab Ende November 2020 für den Bereich Restaurierung und Sammlungspflege eine/n Mitarbeiter/in als Karenzvertretung (m/w/d, 30 Wochenstunden, befristet) für die Abteilung Kunstsammlung und Archiv. 
 
Anstellungserfordernisse:
- abgeschlossenes Studium der Konservierung und Restaurierung mit dem Fachbereich Textil
- Berufliche Erfahrung in Theorie und Praxis
- Bereitschaft zur Arbeit an verschiedenen Standorten (Büro, Depot, Dienstreisen)
 
Erforderliche Qualifikationen: 
- fundierte Kenntnisse in der Konservierung und Restaurierung von Textilien mit unterschiedlichen Oberflächen und Materialkombinationen
- Erfahrung in der konservatorischen und restauratorischen Betreuung von Objekten im Rahmen von musealen Sammlungsbeständen und (internationalen) Ausstellungen
- exzellente Deutsch- und Englischkenntnisse
- organisatorisches Geschick, körperliche Belastbarkeit
- Teamfähigkeit, Engagement, Flexibilität
 
Das Aufgabengebiet umfasst:
- Erarbeitung eines Konzepts zur Adaptierung und laufende Betreuung von Depots 
- Analyse und Dokumentation der Objektbestände, Optimierung der Lagerungsbedingungen 
- präventive Konservierung und Monitoring (z.B. Erstellen von Zustandsprotokollen)
- Organisation des Leihverkehrs 
- Konservatorische und restauratorische Betreuung / Vorbereitung von Objekten für Leihgaben und Ausstellungen
- Integrated Pest Management
 
Der voraussichtliche Vertretungszeitraum beträgt 1,5 Jahre.
 
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.004,82 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen. 
 
Ihre Bewerbung mit Lebenslauf richten Sie bitte per E-Mail bis 22. Oktober 2020 an Kunstsammlung und Archiv: sammlung@uni-ak.ac.at
 
Die Universität für angewandte Kunst Wien steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität und freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen.
 
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.