Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab 14. April 2020
eine/n
teilbeschäftigte/n Projektmitarbeiter/in (10 Wochenstunden, befristet bis 30. Juni 2021, m/w/d) für den
Bereich
Digitale Kunst (Leitung: Univ.-Prof. Mag. Ruth Schnell)
Anforderungsprofil:- Programmiersprachen:
C# und Java
- Kenntnisse im Umgang mit Bildverarbeitungs- und Digitalisierungsprogrammen
- Erfahrung im Umgang
mit audio-visuellen analogen und digitalen Medien
- solide Kenntnisse in der Anwendung von Unity - Game Engine
- Kenntnisse
im Umgang mit 3D Software und Datenvisualisierungsprogrammen
- abgeschlossenes Studium im Bereich Medienkunst oder vergleichbar
- Kenntnisse
in den Bereichen Datenbankverwaltung, Netzwerke und Peripherie
Erwünscht sind: - Erfahrung
mit digitalen Gestaltungs- und Entwurfsprozessen virtueller Medien: Virtual Reality, Augmented und Mixed-Reality
Tätigkeitsbereich:- Projektmitarbeit an der Entwicklung von Prototypen audio-visueller Datenarchive
im virtuellen Raum.
- Mitarbeit an der Entwicklung ubiquitärer Prototypen neuer Schnittstellen zur Integration diverser
Dokumentationsformen in den immersiven Medien AR, VR und Fulldome.
Das monatliche Mindestentgelt für diese
Verwendung beträgt je Stelle derzeit
€ 732,30 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen
Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
Qualifizierte Interessent/innen
richten ihre schriftliche Bewerbung mit sachdienlichen Unterlagen
bis zum 8. April 2020 an die Abteilung
Digitale Kunst der Universität für angewandte Kunst Wien, im Betreff: Bewerbung Projektmitarbeiter/in, e-mail:
digitalekunst@uni-ak.ac.at Die Universität für angewandte Kunst Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und
künstlerischen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation
werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Die Universität für angewandte Kunst Wien steht als Arbeitgeberin für
Chancengleichheit und Diversität und freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.
Es besteht
kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.