IT-Techniker/in - Zentraler Informatikdienst

Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab sofort eine/n IT-Techniker/in zur Verstärkung des Zentralen Informatikdienst (ZID) Service und Support Teams (40 Wochenstunden, vorläufig auf 6 Monate befristet, mit der Option auf ein unbefristetes Dienstverhältnis).

Qualifikation:
- Abgeschlossene facheinschlägige Ausbildung (IT-Lehre, IT-HTL oder gleichwertige   Berufsausbildung)
- hervorragende Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Gepflegtes und freundliches Auftreten
- Kommunikationsbereitschaft
- Eigenständiges lösungsorientiertes Arbeiten
- Mindestens 2 Jahre Erfahrung im 1st oder besser 2nd Level IT Support
 
Technische Qualifikation:
- Ausgezeichnete Erfahrung mit Windows Clients (Win 7 bis Win10)
- Ausgezeichnete Erfahrung mit Apple / MacOS X
- Erfahrung mit Ticketsystemen
- Erfahrung mit Client Management Software (CA, Baramundi, Matrix42, usw.)
- Erfahrung mit PC und MAC Hardware
 
Aufgabengebiet:

- Mitarbeit im Service und Support Team des Zentralen Informatikdienstes
- Mitarbeit Client Management Software
- Eigenverantwortliche Betreuung (Auswahl, Beratung, Installation und Betrieb) der IT-Arbeitsplätze
- Mitarbeit bei diversen IT-Projekten
- Durchführung von Mitarbeiter/innen-Schulungen

Wir bieten eine kreative und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem jungen und dynamischen Team.
 
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.366,70 brutto (KV IIIb) (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
 
Ihre schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf richten Sie bitte bis zum 24. Jänner 2020 an den Zentralen Informatikdienst der Universität für angewandte Kunst Wien, Postgasse 6, Top A, 1010 Wien oder per E-Mail an zid-jobs@uni-ak.ac.at

Die Universität für angewandte Kunst Wien steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität und freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.