Eine/n Universitätsassistent/in - Malerei

Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht als Ersatzkraft ab 2. September 2019 eine/n teilbeschäftigte/n Universitätsassistent/in (30 Wochenstunden, befristet bis 29.2.2020) für die Abteilung Malerei, Leitung Univ.-Prof. Henning Bohl.

Anstellungserfordernis:
- abgeschlossenes Studium im künstlerischen oder kulturwissenschaftlichen Bereich bzw. eine entsprechende Qualifikation

Anforderungsprofil:
- didaktische Fähigkeiten in der Vermittlung von theoretischen und praktischen Grundlagen der bildenden Kunst (bevorzugt mit vorhergehender Lehrerfahrung)
- Kenntnisse der Diskurse und Methoden vergangener und gegenwärtiger Kunstproduktion
- praktische und/oder theoretische Kenntnisse im Bereich Malerei und in fächerübergreifenden Bereichen wie z.B. Installation, Performance, Video etc.
- organisatorische Kenntnisse und Projekt Know-how
- ausgeprägte Teamfähigkeit und soziale Kompetenz

Aufgabengebiete:
- künstlerisch/wissenschaftliche Assistenz (prozentueller Anteil wird im Rahmen der Dienstpflichten festgelegt)
- Lehrtätigkeit
- Konzept- und Projektentwicklung sowie Realisierung
- Organisations- und Koordinierungstätigkeit
- Research

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt je Stelle derzeit € 2.148,37 brutto und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.

Qualifizierte Interessent/innen richten ihre schriftliche Bewerbung mit sachdienlichen Unterlagen bis 29. Juli 2019 an die Malerei der Universität für angewandte Kunst Wien, Oskar-Kokoschka-Platz 2, 1010 Wien, e-mail: klassemalerei@uni-ak.ac.at

Die Universität für angewandte Kunst Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Die Universität für angewandte Kunst Wien steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität und freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.