Die Universität für angewandte
Kunst Wien sucht als Ersatzkraft ab 2. September 2019
eine/n teilbeschäftigte/n Universitätsassistent/in
(30 Wochenstunden, befristet bis 29.2.2020) für die Abteilung Malerei, Leitung Univ.-Prof. Henning Bohl.
Anstellungserfordernis:- abgeschlossenes Studium im künstlerischen oder kulturwissenschaftlichen Bereich bzw. eine entsprechende Qualifikation
Anforderungsprofil:- didaktische Fähigkeiten in der Vermittlung von theoretischen und praktischen
Grundlagen der bildenden Kunst (bevorzugt mit vorhergehender Lehrerfahrung)
- Kenntnisse der Diskurse und Methoden vergangener
und gegenwärtiger Kunstproduktion
- praktische und/oder theoretische Kenntnisse im Bereich Malerei und in fächerübergreifenden
Bereichen wie z.B. Installation, Performance, Video etc.
- organisatorische Kenntnisse und Projekt Know-how
- ausgeprägte
Teamfähigkeit und soziale Kompetenz
Aufgabengebiete:- künstlerisch/wissenschaftliche Assistenz
(prozentueller Anteil wird im Rahmen der Dienstpflichten festgelegt)
- Lehrtätigkeit
- Konzept- und Projektentwicklung
sowie Realisierung
- Organisations- und Koordinierungstätigkeit
- Research
Das monatliche Mindestentgelt
für diese Verwendung beträgt je Stelle derzeit € 2.148,37 brutto und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen
Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
Qualifizierte Interessent/innen
richten ihre schriftliche Bewerbung mit sachdienlichen Unterlagen
bis 29. Juli 2019 an die Malerei der Universität
für angewandte Kunst Wien, Oskar-Kokoschka-Platz 2, 1010 Wien, e-mail:
klassemalerei@uni-ak.ac.atDie Universität für angewandte Kunst Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und künstlerischen
Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen
vorrangig aufgenommen.
Die Universität für angewandte Kunst Wien steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit
und Diversität und freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch
auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.