Assistent/in - Facility Management

Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab sofort eine/n Assistent/in (30 Wochenstunden, unbefristet) im Bereich Facility Management.

Anstellungserfordernisse:
- abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (HAK/HBLA/FH o.ä.)
- nachweisliche Erfahrungen zu Tätigkeiten im Facility-Management-Bereich
- umfassende Erfahrungen in der Strukturierung infrastruktureller Anforderungen

Aufgabenbereiche:
- Aufbereitung von Fakten als Grundlage für strategische Entscheidungs-Prozesse
- Strukturierung von Abläufen innerhalb des Bereichs Facility Management
- Etablierung bereichsinterner neuer Prozesse
- Übernahme von Prozess-Verantwortlichkeiten im laufenden Betrieb
- Eigenständige Aufgaben-Betreuung innerhalb der Abt. Liegenschafts- & Raumkoordination, z.B. Türschilder, Wegweiser, Zutrittssystem
- Administration Raum-Datenbank inkl. statistischer Auswertungen
- Enge Zusammenarbeit mit allen Abteilungen des Bereichs Facility Management
- Klärung von Schnittstellen-Themen mit anderen Abteilungen

Erforderliche Qualifikationen und persönliche Kompetenzen:
- eigenständige Persönlichkeit mit guter Kommunikationsfähigkeit
- Fähigkeit, Strukturen zu schaffen und aus unterschiedlichen Anforderungen ein gemeinsames Ganzes zu etablieren
- rasche Auffassungsgabe und vernetztes Denkvermögen
- soziale Kompetenz im Umgang mit verschiedenen Sichtweisen
- Einsatzbereitschaft u. Flexibilität

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 1.730,02 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.

Ihre schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf richten Sie bitte in elektronischer Form bis 5. Februar 2019 an das Facility Management der Universität für angewandte Kunst Wien: liegensch.raumkoord@uni-ak.ac.at

Die Universität für angewandte Kunst Wien steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität und freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.