Facebook
 
 
 
PDF erstellen

Gewerblicher Rechtsschutz - Vertiefung

2012S / Seminar / S30408 / 2 SemStd.

Ort und Zeit

Zentrum für Kunst und Wissenstransfer

Expositur: 1010 Wien, Postgasse 6 , 1. Stock, Seminarraum


Seminarstart: 28. Feber 2012

  • Dienstag           06.03.2012     17.00 - 19.00 Uhr
  • Dienstag           13.03.2012     17.00 - 19.00 Uhr
  • Dienstag           20.03.2012     17.00 - 19.00 Uhr
  • Dienstag           27.03.2012     17.00 - 19.00 Uhr
  • Dienstag           17.04.2012     17.00 - 19.00 Uhr
  • Dienstag           24.04.2012     17.00 - 19.00 Uhr
  • Dienstag           08.05.2012     17.00 - 19.00 Uhr
  • Dienstag           15.05.2012     17.00 - 19.00 Uhr
  • Dienstag           22.05.2012     17.00 - 19.00 Uhr

           weiters

  • Dienstag           05.06.2012     17.00 - 19.00 Uhr
  • Dienstag           12.06.2012     17.00 - 19.00 Uhr
  • Dienstag           19.06.2012     17.00 - 19.00 Uhr - Prüfungstermin
  • Dienstag           26.06.2012     17.00 - 19.00 Uhr - Prüfungstermin

 

Änderungen werden mündlich und durch Aushang in der Aula im Hauptgebäude bekanntgegeben.

Anmerkungen

Die Lehrveranstaltung ist geeignet für jede Fachrichtung. - Anmeldungen für Beratungen sind jederzeit möglich!

Prüfungsmodalitäten

Mündliche Prüfung am Ende des Semesters!

Themenstellung der Lehrveranstaltung

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ II - Beratung, Fallbeispiele aus der angewandten Kunst, Internationales Recht

 

Lehrinhalt

Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit dem Gewerblichen Rechtsschutz unter besonderer Berücksichtigung von Werken der angewandten Kunst. Der Gewerbliche Rechtsschutz gehört zum sogenannten Geistigen Eigentum, das auch das Urheberrecht umfaßt und bezieht sich auf das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Geschmacksmusterrecht (Design), das Markenrecht und andere. Zum Urheberrecht gibt es Überschneidungen, weil gegebenenfalls Doppelschutz bestehen kann, z. B. bei Designs. Die gewerblichen Schutzrechte sind Verbotsrechte. Als Eigentumsrechte sind sie übertragbar und lizensierbar.

 

Lehrziel

Das Ziel der Lehrveranstanstaltung besteht darin, den Studierenden gewerbliche Schutzrechte und deren wirtschaftliche Umsetzung in detaillierter Form und an Hand von tatsächlichen Entscheidungen nahezubringen.

Erörtert wird im Rahmen der Lehrveranstaltung auch die rechtliche Situation von Studierenden, die im Rahmen von Wettbewerben u. dgl. tätig werden, weil nicht alle Ausschreibungsunterlagen in klarer Form auf das geistige Eigentum Rücksicht nehmen. Die Studierenden sollen darauf achten, welche Unterlagen sie aus der Hand geben, wenn sie beispielsweise einem Unternehmen eine Schöpfung zur Verwertung anbieten, welche Vorbehaltstexte anzubringen sind, wie lange die Erfindung oder Schöpfung geheimzuhalten ist, usw.

Praktische Probleme von Studierenden werden als Fallbeispiele dann diskutiert, wenn von Seiten des Betreffenden kein Einwand dagegen besteht. Natürlich sind gegebenenfalls Einzelgespräche möglich, die auch mit Beratung verbunden sind. Dann handelt es sich um eine kostenlose erstanwaltliche Beratung.

 

 

 

 

Studienplanzuordnungen