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Gewerblicher Rechtsschutz - Vertiefung
Ort und Zeit
Zentrum für Kunst und Wissenstransfer
Expositur: 1010 Wien, Postgasse 6 , 1. Stock, Seminarraum
Seminarstart: 28. Feber 2012
- Dienstag 06.03.2012 17.00 - 19.00 Uhr
- Dienstag 13.03.2012 17.00 - 19.00 Uhr
- Dienstag 20.03.2012 17.00 - 19.00 Uhr
- Dienstag 27.03.2012 17.00 - 19.00 Uhr
- Dienstag 17.04.2012 17.00 - 19.00 Uhr
- Dienstag 24.04.2012 17.00 - 19.00 Uhr
- Dienstag 08.05.2012 17.00 - 19.00 Uhr
- Dienstag 15.05.2012 17.00 - 19.00 Uhr
- Dienstag 22.05.2012 17.00 - 19.00 Uhr
weiters
- Dienstag 05.06.2012 17.00 - 19.00 Uhr
- Dienstag 12.06.2012 17.00 - 19.00 Uhr
- Dienstag 19.06.2012 17.00 - 19.00 Uhr - Prüfungstermin
- Dienstag 26.06.2012 17.00 - 19.00 Uhr - Prüfungstermin
Änderungen werden mündlich und durch Aushang in der Aula im Hauptgebäude bekanntgegeben.
Anmerkungen
Die Lehrveranstaltung ist geeignet für jede Fachrichtung. - Anmeldungen für Beratungen sind jederzeit möglich!
Prüfungsmodalitäten
Mündliche Prüfung am Ende des Semesters!
Themenstellung der Lehrveranstaltung
GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ II - Beratung, Fallbeispiele aus der angewandten Kunst, Internationales Recht
Lehrinhalt
Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit dem Gewerblichen Rechtsschutz unter besonderer Berücksichtigung von Werken der angewandten Kunst. Der Gewerbliche Rechtsschutz gehört zum sogenannten Geistigen Eigentum, das auch das Urheberrecht umfaßt und bezieht sich auf das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Geschmacksmusterrecht (Design), das Markenrecht und andere. Zum Urheberrecht gibt es Überschneidungen, weil gegebenenfalls Doppelschutz bestehen kann, z. B. bei Designs. Die gewerblichen Schutzrechte sind Verbotsrechte. Als Eigentumsrechte sind sie übertragbar und lizensierbar.
Lehrziel
Das Ziel der Lehrveranstanstaltung besteht darin, den Studierenden gewerbliche Schutzrechte und deren wirtschaftliche Umsetzung in detaillierter Form und an Hand von tatsächlichen Entscheidungen nahezubringen.
Erörtert wird im Rahmen der Lehrveranstaltung auch die rechtliche Situation von Studierenden, die im Rahmen von Wettbewerben u. dgl. tätig werden, weil nicht alle Ausschreibungsunterlagen in klarer Form auf das geistige Eigentum Rücksicht nehmen. Die Studierenden sollen darauf achten, welche Unterlagen sie aus der Hand geben, wenn sie beispielsweise einem Unternehmen eine Schöpfung zur Verwertung anbieten, welche Vorbehaltstexte anzubringen sind, wie lange die Erfindung oder Schöpfung geheimzuhalten ist, usw.
Praktische Probleme von Studierenden werden als Fallbeispiele dann diskutiert, wenn von Seiten des Betreffenden kein Einwand dagegen besteht. Natürlich sind gegebenenfalls Einzelgespräche möglich, die auch mit Beratung verbunden sind. Dann handelt es sich um eine kostenlose erstanwaltliche Beratung.
























