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Studienbeitrag neu
ab Sommersemester 2013

Rechtsgrundlage: Novelle zum Universitätsgesetz 2002

 

 

 Allgemein

Die Zahlungsdaten werden erstmalig im Rahmen der Zulassung von der Studien­abteilung ausgehändigt, danach wer­den Zahlungsdaten im Online-Service bereit­ge­stellt.

Da wichtige Informationen per E-Mail versandt werden, bitte die Erreichbarkeit sicher­stellen - Einrichtung einer Weiter­leitung ist im Online-Service möglich!

 

Voraussetzung für den Beginn bzw. die Weiterführung eines Studiums ist jedes Se­mester die fristgerechte Bezahlung des Studienbeitrages (sofern vorgeschrieben) und/oder des ÖH-Beitrags.

 

Bei der Überweisung bitte unbedingt die Kundendaten für das aktuelle Semes­ter angeben, da sonst die Zahlung nicht ordnungsgemäß einlangt und das Studium nicht fortgesetzt wird!

 
Sofern alle nötigen inhaltlichen Voraussetzungen (z.B. wenn erforderlich Leistungs­nachweis im zentralen künstlerischen Fach) gegeben sind, erfolgt bei Zahlung des vorgeschriebenen Beitrages eine automatische Fortsetzung, allerdings nur an jener Universität, bei der die Zahlung einlangt.

Bei allen anderen Universitäten muss eine Fortsetzung von Studien gesondert gemel­det werden!


Studierende, die zu mehreren Studien - entweder an derselben oder an einer anderen Universität - zugelassen sind, müssen den Studienbeitrag entrichten, sobald in einem einzigen dieser Studien eine Beitragspflicht entsteht.

 

 

 

 Ordentliche Studien
Diplom-, Bachelor-, Master- sowie Doktoratsstudien

Die Vorschreibung des Studienbeitrages ist zunächst abhängig von der Nationalität; es gibt einige Möglichkeiten zur Befreiung bzw. Reduktion.

 

 EU/EWR und Schweiz

 

Studierende mit Staatsbürgerschaft eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz

  • bezahlen EUR 17,50 (ÖH-Beitrag)*, sofern die Studienzeit gemäß Curriculum** zuzüglich zwei Toleranzsemester eingehalten wird.
  • bezahlen EUR 380,86 (Studien­beitrag einschließlich ÖH-Beitrag)*, sofern die Studienzeit gemäß Curriculum** zuzüglich zwei Toleranzsemester überschritten wird.

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* Bei Zahlung des Studienbeitrages in der Nachfrist erhöht sich dieser um zehn Prozent und be­trägt dann 417,20 EUR (einschl. ÖH-Beitrag); der ÖH-Beitrag erhöht sich in der Nachfrist nicht.
** Die Studienzeit wird bei Diplomstudien pro Studienabschnitt; bei Bachelor-, Master- und Dok­to­rats­­­studien über die gesamte Studiendauer betrachtet. Informationen zum Abschluss des 1. Studien­ab­schnit­tes eines Diplomstudiums gibt es hier. Sofern der erste Studienabschnitt innerhalb der lt. Curriculum vorgesehenen Zeit absolviert wurde, ergibt sich im zweiten Studienabschnitt ein zu­sätz­liches Toleranzsemester ohne Studienbeitragsvorschreibung.

 

 

NICHT EU/EWR

 

Studierende ohne EU-/EWR-Staatsbürgerschaft bezahlen grundsätzlich EUR 744,22 (doppelter Studienbeitrag einschließlich ÖH-Beitrag)***. 

 

Automatisch ausgenommen hiervon sind Studierende mit Staatsbürgerschaft eines in Anlage 3 der StubeiV gelisteten Landes (Entwicklungsländer) - sie bezahlen nur EUR 17,50 (ÖH-Beitrag)***.

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*** Der vorgeschriebene Betrag erhöht sich in der Nachfrist nicht.

 

 

 

 Außerordentliche Studien

Besuch einzelner LVs — Studierende, die im Rahmen eines außerordentlichen Stu­diums einzelne Lehrveranstaltungen besuchen, bezahlen - unabhängig von ihrer Nationalität - EUR 380,86 (Studien­beitrag einschließlich ÖH-Beitrag)***.

 

Postgraduale Lehrgänge — LehrgangsteilnehmerInnen zahlen keinen Studienbeitrag sondern EUR 17,50 ÖH-Beitrag*** sowie die Lehrgangs­gebühr. Aus­künfte hier­über gibt die jeweilige Lehrgangsleitung.

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*** Der vorgeschriebene Betrag erhöht sich in der Nachfrist nicht.

 

 

 

 Befreiung / Reduktion des Studienbeitrages

Mögliche Gründe zur Befreiung:

 

Ordentliche und außerordentliche Studierende

unabhängig von der Nationalität

 

Ordentliche und außerordentliche Studierende können unabhängig von ihrer Natio­nali­tät aus folgenden Grün­den einen Antrag auf Erlass (siehe Antragstellung Erlass/ Gleichstellung) des Studienbeitrages stel­len:

  • Beurlaubung
  • Bezug von Studienbeihilfe im vergangenen/laufenden Semester
    Nachweis: positiver Studienbeihilfebescheid
  • Mobilitätsprogramm - offizielle Studierendenaustauschprogramme
    Nachweis: wird vom Büro für Auslandsstudien automatisch an die Studienabteilung weitergeleitet; eine Antragstellung ist nicht notwendig
  • Individuelle Mobilität - bei Anerkennung von im Ausland abgelegten Prüfungsleistungen für ein Studium an der Angewandten, außerhalb eines Mobilitätsprogramms, aber mindestens im Umfang wie für ERASMUS erforderlich, kann für das jeweilige Semester ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden.

 

Ordentliche Studierende

aus NICHT EU/EWR-Ländern

 

Erlass finanzielle Notlage — ordentliche Studierende, die Staatsangehörige eines in Anlage 1 der StubeiV an­­ge­­führ­­ten Landes sind, können auf­grund einer finanziel­len Not­­lage einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages stellen.

Nachweis: eidesstattliche Erklärung

 

  Gleichstellung — ordentliche Studierende können einen Antrag auf beitragsrechtliche Gleichstellung mit Studierenden aus EU/EWR-Staaten stellen, wenn

  • ein Aufenthaltstitel ungleich Studierendenaufenthalt oder
  • die Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personen­gruppen­ver­ord­nung nachgewiesen werden kann.

 

Ordentliche Studierende

aus EU/EWR bzw. beitragsrechtlich Gleichgestellte SOWIE

Außerordentliche Studierende

unabhängig von der Nationalität

 

Ordentliche Studierende mit Staatsbürgerschaft eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz sowie beitragsrechtlich gleichgestellte Studierende und außerordentliche Studierende können außerdem in folgenden Fällen einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages stellen:

  • Krankheit oder Schwangerschaft - Hinderung am Studium für mehr als zwei Monate
    Nachweis: Fachärztliche Bestätigung
  • Betreuung von Kindern - bis zu deren 7. Lebensjahr bzw. allfälligem späterem Schuleintritt
    Nachweise: Geburtsurkunde des Kindes, 
Meldezettel des Kindes, Meldezettel der/des betreuenden Studierenden
 und eidesstattliche Erklärung der/des betreuen­den Studierenden
  • Erwerbstätigkeit im vorhergehenden Kalenderjahr - zumindest in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze - derzeit € 5.267,64
    Nachweis: Einkommenssteuerbescheid des zuständigen Finanzamts
; bei selb­ständiger Tätigkeit zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung. Personen, die im Haus angestellt sind, können alternativ eine Bestätigung der Personalabteilung vorlegen.
  • Behinderung - mindestens 50% (nach bundesgesetzlichen Vorschriften)
    Nachweis: Behindertenausweis des Bundessozialamtes
  • Präsenz- und Zivildienst - Hinderung am ordentlichen Studium für mehr als zwei Monate
    Nachweis: Bestätigung des Militärkommandos bzw. der Zivildienstservice­agentur
  • Mehrfachstudien - Antragstellung beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bei mehr als einem ordentlichen Studium
    Nachweis: siehe Richtlinie des Bundesministeriums

 

 

 Antragstellung Erlass/Gleichstellung

 

Erlass und Gleichstellung — Anträge auf Erlass und beitragsrechtliche Gleichstellung (mit Studierenden aus EU/EWR-Staaten) können vor der Zahlung, jedoch innerhalb der Zulassungsfrist ein­schließ­lich Nachfrist (im Sommersemester bis 30. April / im Wintersemester bis 30. November) in der Studien­abteilung eingereicht werden.
 
Wenn Anträge auf Erlass des Studienbeitrages bzw. Anträge auf Gleichstellung auf­grund feh­len­der Nachweise nicht bis zum Ende der Nachfrist gestellt werden können, muss zur Fort­setzung des Studiums der vorgeschriebene Studienbeitrag in voller Hö­he ent­rich­tet werden.

 

Rückerstattung — Sobald einer der obenstehend angeführten Erlass- bzw. Gleich­­stel­­lungs­­grün­­de (ausgenommen "Erlass finanzielle Notlage") nach­ge­wie­sen werden kann, können Studierende einen Antrag auf Rück­er­stat­tung des Stu­dien­bei­trages (für das Wintersemester bis 31. März / für das Sommer­semester bis 30. September) stellen.

 

Formulare — Alle notwendigen Formulare stehen in der Sidebar rechts zum Down­load zur Ver­fü­gung.

 

Kontakt

Studienabteilung

Oskar Kokoschka-Platz 2

A-1010 Wien

T: +43-1-71133-2060

E: studien@uni-ak.ac.at

 

Erreichbarkeit

Zahlscheine: Kein Postversand!

Die Zahlungsdaten sind im Online-Service abzurufen, optional kann dort auch Post-Versand angefordert werden.

 

Bei Verlust der Zugangsdaten: Neuausdruck in der Studienabteilung.