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Stipendien und Förderungen

 

Die angeführten Möglichkeiten zur Studienförderung können von Studierenden mit öster­rei­chi­scher Staatsbürgerschaft sowie gleichgestellten Ausländern und Sta­aten­losen (siehe Studienförderungsgesetz) bezogen werden.

 

 

An der Angewandten kann für folgende Studienförderungen eingereicht werden:

  • Leistungsstipendien
    dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen.
  • Förderungsstipendien
    dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien.
  • Arbeitsstipendien
    sollen AbsolventInnen künstlerischer Universitäten die Möglichkeit bieten, im An­schluss an ihr Studium ein weiterführendes Spezialstudium oder ein stu­di­en­be­zogenes Projekt als Vorbereitung auf eine künstlerische Laufbahn oder eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit durchzuführen.
  • Forschungsstipendien
    können von AbsolventInnen bezogen werden, die im Anschluss an ihr Di­plom­stu­dium ein Doktoratsstudium an der Universität für angewandte Kunst Wien be­trei­ben.
  • ÖAW Stipendien
    sind Stipendien für DoktorandInnen oder Studierende die bereits ein Doktoratsstudium abgeschlossen haben.
  • Fred-Adlmüller-Stipendienstiftung
    vergibt Stipendien an Studierende, die bereits das sechste Semester abgeschlossen haben.
  • Förderung von Auslandsaufenthalten (z.B. ERASMUS)
    ist sowohl für kurzfristige Projekte als auch längere Aufenthalte möglich.
  • Stipendien des BMWF
    beinhalten Postgraduate-Stipendien für das fremdsprachige Ausland und BMWF-Auslandsstipendium für Studierende der Künste

 

Die Abteilung für Stipendienangelegenheiten informiert und berät Sie bei der Ein­reichung von Förderungs- und Leistungsstipendien.

 

Bezüglich Stipendien des Ministeriums, kurzfristiger fachspezifischer Kurse und wis­sen­schaftlichen Arbeitens im Ausland sowie in allen Belangen von Sokrates/Eras­mus-Stipendien berät Sie die Abteilung für Auslandstudien.

 

 

Andere Möglichkeiten zur Studienförderung:

  • Familienbeihilfe
    kann Studierenden bis zum 24. (bzw. in bestimmten Fällen bis zum 25.) Le­bens­jahr gewährt werden.
  • Studienbeihilfe
    kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen bezogen werden.
  • Selbsterhalterstipendium
    ist eine Sonderform der Studienbeihilfe für Studierende, die sich wenigstens 4 Jahre zur Gänze selbst erhalten haben.
  • Studienabschluss-Stipendium
    kann von Studierenden beantragt werden, die ihr Studium schon sehr weit gebracht haben und ihre Abschlussarbeit bereits begonnen, aber noch nicht abgeschlossen haben. 
  • Sonstige Förderungsmöglichkeiten
    können von StudienbeihilfebezieherInnen be­an­tragt werden: Fahrt­kos­ten­zu­schuss, Studienzuschuss, Ver­sicherungs­kos­ten­beitrag, Beihilfe für ein Aus­lands­­­stu­di­um, Reisekostenzuschuss, Sprach­sti­pen­di­en, Mo­bi­li­täts­sti­­pen­­di­­um, ESF-Kinder­be­treu­ungs­­kosten-Zu­­­schuss, Stu­­di­­en­­un­terstützung, Stu­­di­­en­­be­rech­ti­gungs­prüfung, Ge­för­der­te Dar­le­hen
  • Waisenpension
    kann bei Berufsausbildung maximal bis zum 27. Lebensjahr be­zo­gen werden.
  • Bundesweite Künstlerförderungen

 

 

Internationale Studierende

 

Informationen über die Einreise, Leben, Wohnen, Deutsch lernen und mehr finden sich im Feld Orientierung - unter Informationen für ausländische BewerberInnen.

 

Kontakt

Stipendienangelegenheiten

Oskar Kokoschka-Platz 2

A-1010 Wien

T: +43-1-71133-2068

E: sandra.reiss@uni-ak.ac.at

 

Erreichbarkeit

 

Auslandsstudien
Expositur Postgasse 6
A-1010 Wien

T: +43-1-71133-3170
F: +43-1-71133-3179
E: brigitte.christoph@uni-ak.ac.at

 

Erreichbarkeit