Stipendien und Förderungen
Die angeführten Möglichkeiten zur Studienförderung können von Studierenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft sowie gleichgestellten Ausländern und Staatenlosen (siehe Studienförderungsgesetz) bezogen werden.
An der Angewandten kann für folgende Studienförderungen eingereicht werden:
- Leistungsstipendien
dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen. - Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien.
- Arbeitsstipendien sollen AbsolventInnen künstlerischer Universitäten die Möglichkeit bieten, im Anschluss an ihr Studium ein weiterführendes Spezialstudium oder ein studienbezogenes Projekt als Vorbereitung auf eine künstlerische Laufbahn oder eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit durchzuführen.
- Forschungsstipendien können von AbsolventInnen bezogen werden, die im Anschluss an ihr Diplomstudium ein Doktoratsstudium an der Universität für angewandte Kunst Wien betreiben.
- ÖAW Stipendiensind Stipendien für DoktorandInnen oder Studierende die bereits ein Doktoratsstudium abgeschlossen haben.
- Fred-Adlmüller-Stipendienstiftungvergibt Stipendien an Studierende, die bereits das sechste Semester abgeschlossen haben.
- Förderung von Auslandsaufenthalten (z.B. ERASMUS)ist sowohl für kurzfristige Projekte als auch längere Aufenthalte möglich.
- Stipendien des BMWFbeinhalten Postgraduate-Stipendien für das fremdsprachige Ausland und BMWF-Auslandsstipendium für Studierende der Künste
Die Abteilung für Stipendienangelegenheiten informiert und berät Sie bei der Einreichung von Förderungs- und Leistungsstipendien.
Bezüglich Stipendien des Ministeriums, kurzfristiger fachspezifischer Kurse und wissenschaftlichen Arbeitens im Ausland sowie in allen Belangen von Sokrates/Erasmus-Stipendien berät Sie die Abteilung für Auslandstudien.
Andere Möglichkeiten zur Studienförderung:
- Familienbeihilfekann Studierenden bis zum 24. (bzw. in bestimmten Fällen bis zum 25.) Lebensjahr gewährt werden.
- Studienbeihilfe
kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen bezogen werden. - Selbsterhalterstipendiumist eine Sonderform der Studienbeihilfe für Studierende, die sich wenigstens 4 Jahre zur Gänze selbst erhalten haben.
- Studienabschluss-Stipendiumkann von Studierenden beantragt werden, die ihr Studium schon sehr weit gebracht haben und ihre Abschlussarbeit bereits begonnen, aber noch nicht abgeschlossen haben.
- Sonstige Förderungsmöglichkeiten können von StudienbeihilfebezieherInnen beantragt werden: Fahrtkostenzuschuss, Studienzuschuss, Versicherungskostenbeitrag, Beihilfe für ein Auslandsstudium, Reisekostenzuschuss, Sprachstipendien, Mobilitätsstipendium, ESF-Kinderbetreuungskosten-Zuschuss, Studienunterstützung, Studienberechtigungsprüfung, Geförderte Darlehen
- Waisenpensionkann bei Berufsausbildung maximal bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden.
- Bundesweite Künstlerförderungen
Internationale Studierende
Informationen über die Einreise, Leben, Wohnen, Deutsch lernen und mehr finden sich im Feld Orientierung - unter Informationen für ausländische BewerberInnen.
























