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Diplom-, Bachelor- und Masterstudien

 

 Erstzulassung

Die Zulassung zu einem Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium setzt die Fest­stel­lung der künstlerischen Eignung im Rahmen einer Zulassungsprüfung (siehe Infobox rechts) voraus.
 
Ablauf

  1. Bei der Anmeldung zur Zulassungsprüfung wird eine Arbeitsmappe persönlich in der jeweiligen Abteilung abgegeben (Voranmeldung während der Ab­ga­be­frist ist nicht notwendig).
  2. Nach der Mappenabgabe findet die Zulassungsprüfung statt.

Informationen zu Arbeitsmappe und Zulassungsprüfung (Inhalt, Termine etc.) finden sich auf der Seite des jeweiligen Studiums. Ein etwas abweichendes Vorgehen gibt es für die Studien Sprachkunst, Social Design und Architektur.
 
Nach positiv absolvierter Zulassungsprüfung und Bezahlung von ÖH-Beitrag und (sofern vorgeschrieben) Studienbeitrag erfolgt die Studienzulassung (nur möglich innerhalb der Zulassungsfrist!). Die bestandene Zu­las­sungs­prüf­ung behält für insgesamt drei Semester ihre Gültigkeit - d.h. das Studium kann auch noch später angetreten werden.

 

Zusätzliche Voraussetzungen

  • Für die Diplomstudien Industrial Design sowie für das Lehramtsstudium ist zusätzlich zur bestandenen Zulassungsprüfung der Nachweis der österreichischen Reifeprüfung oder eines gleichwertigen Abschlusses notwendig - alternativ ist das Ablegen einer Studienberechtigungsprüfung möglich.
  • Für die Masterstudien Architektur, Art & Science, TransArts und Social Design ist zusätzlich zur be­standenen Zulassungsprüfung der Nachweis eines ab­ge­schlos­senen inländischen oder gleich­wertig­en ausländischen Diplomstudiums oder Bache­lor­studiums erforderlich. Nähere Informationen finden Sie im Curriculum der je­wei­li­gen Studienrichtung - siehe Studienangebot.

Eine Checkliste, wichtige Informationen für ausländische Studierende sowie wei­ter­führende Informationen finden sich auf der rechten Seite, im Feld "Orientier­ung".

 

 

 Zulassung als ERASMUS-Incoming

Ausländische Studierende, welche im Rahmen von ERASMUS für ein bis zwei Se­mes­ter an der Angewandten studieren wollen, werden auf Antrag innerhalb der Zulassungsfrist als ordentliche Studierende zugelassen.

 

Eine Checkliste und weiterführende Informationen finden sich auf der rechten Seite, im Feld "Orientierung".

 

 

 Wiedereintritt

Für eine neuerliche Zulassung ist es notwendig, mit einer Bestätigung des Stu­di­en­platzes (vom/von der ProfessorIn des ZKF oder Hauptfachs unterschriebenes An­such­en um Studienfortsetzung) und dem ausgefüllten Meldungsblatt innerhalb der je­weiligen Zulassungsfrist in die Studienabteilung zu kommen. Dort wird ein Zahl­schein mit dem vorgeschriebenen Studienbeitrag/ÖH-Beitrag ausgehändigt. Mit Zahlungs­eingang erfolgt die neuerliche Zulassung.

 

Zu beachten ist außerdem, dass bei Studien mit zentralem künstlerischem Fach ein Wiedereintritt nur möglich ist, wenn innerhalb des gesamten Studiums nachweislich nicht mehr als drei Semester ohne positive Beurteilung absolviert wurden.

 

Kontakt

Studienabteilung

Oskar Kokoschka-Platz 2

A-1010 Wien

T: +43-1-71133-2060

E: studien@uni-ak.ac.at

 

Erreichbarkeit

Zulassungsprüfung

Die Zulassung kann für Diplom/Bachelor/Masterstudien nach bestandener Zulassungsprüfung erfolgen.

 

für 2013/14

bereits vorüber

-  zusätzliche Termine:

/ Architektur

/ Landschaftsdesign

 

für 2014/15

siehe Termine

 

Details auf den Seiten der Abteilungen!