Diplom-, Bachelor- und Masterstudien
Erstzulassung
Die Zulassung zu einem Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium setzt die Feststellung der künstlerischen Eignung im Rahmen einer Zulassungsprüfung (siehe Infobox rechts) voraus.
Ablauf
- Bei der Anmeldung zur Zulassungsprüfung wird eine Arbeitsmappe persönlich in der jeweiligen Abteilung abgegeben (Voranmeldung während der Abgabefrist ist nicht notwendig).
- Nach der Mappenabgabe findet die Zulassungsprüfung statt.
Informationen zu Arbeitsmappe und Zulassungsprüfung (Inhalt, Termine etc.) finden sich auf der Seite des jeweiligen Studiums. Ein etwas abweichendes Vorgehen gibt es für die Studien Sprachkunst, Social Design und Architektur.
Nach positiv absolvierter Zulassungsprüfung und Bezahlung von ÖH-Beitrag und (sofern vorgeschrieben) Studienbeitrag erfolgt die Studienzulassung (nur möglich innerhalb der Zulassungsfrist!). Die bestandene Zulassungsprüfung behält für insgesamt drei Semester ihre Gültigkeit - d.h. das Studium kann auch noch später angetreten werden.
Zusätzliche Voraussetzungen
- Für die Diplomstudien Industrial Design sowie für das Lehramtsstudium ist zusätzlich zur bestandenen Zulassungsprüfung der Nachweis der österreichischen Reifeprüfung oder eines gleichwertigen Abschlusses notwendig - alternativ ist das Ablegen einer Studienberechtigungsprüfung möglich.
- Für die Masterstudien Architektur, Art & Science, TransArts und Social Design ist zusätzlich zur bestandenen Zulassungsprüfung der Nachweis eines abgeschlossenen inländischen oder gleichwertigen ausländischen Diplomstudiums oder Bachelorstudiums erforderlich. Nähere Informationen finden Sie im Curriculum der jeweiligen Studienrichtung - siehe Studienangebot.
Eine Checkliste, wichtige Informationen für ausländische Studierende sowie weiterführende Informationen finden sich auf der rechten Seite, im Feld "Orientierung".
Zulassung als ERASMUS-Incoming
Ausländische Studierende, welche im Rahmen von ERASMUS für ein bis zwei Semester an der Angewandten studieren wollen, werden auf Antrag innerhalb der Zulassungsfrist als ordentliche Studierende zugelassen.
Eine Checkliste und weiterführende Informationen finden sich auf der rechten Seite, im Feld "Orientierung".
Wiedereintritt
Für eine neuerliche Zulassung ist es notwendig, mit einer Bestätigung des Studienplatzes (vom/von der ProfessorIn des ZKF oder Hauptfachs unterschriebenes Ansuchen um Studienfortsetzung) und dem ausgefüllten Meldungsblatt innerhalb der jeweiligen Zulassungsfrist in die Studienabteilung zu kommen. Dort wird ein Zahlschein mit dem vorgeschriebenen Studienbeitrag/ÖH-Beitrag ausgehändigt. Mit Zahlungseingang erfolgt die neuerliche Zulassung.
Zu beachten ist außerdem, dass bei Studien mit zentralem künstlerischem Fach ein Wiedereintritt nur möglich ist, wenn innerhalb des gesamten Studiums nachweislich nicht mehr als drei Semester ohne positive Beurteilung absolviert wurden.
























