Fortsetzung des Studiums

Grundsätzliches

Voraussetzung für die Weiterführung eines Studiums ist jedes Se­mester die fristgerechte Einzahlung des ÖH- und, wenn vorgeschrieben, des Studienbeitrags.

Sofern alle nötigen inhaltlichen Voraussetzungen (wie z.B. ein erforderlicher Leistungsnachweis im zentralen künstlerischen Fach, siehe Lehrveranstaltungen) gegeben sind, erfolgt bei Einlangen des vorgeschriebenen ÖH- bzw. Studienbeitrages eine automatische Fortsetzung des Studiums. Allerdings nur an jener Universität, bei der die Zahlung einlangt.

Die Studienbestätigung, die Studienblatt und Fortsetzungsübersicht beinhaltet, ist über das Online-Service für Studierende erhältlich. Eine Studienerfolgsbestätigung, die zur Vorlage bei der Sozialversicherung oder dem Finanzamt sowie bei Ansuchen um Ver­läng­er­ung der Aufenthalts­ge­neh­migung für internationale Studierende dient, wird von der Studienabteilung ausgestellt.

Sind Studierende auch für ein Studium an einer anderen österreichischen Universität gemeldet, muss eine Fortsetzung gesondert gemeldet werden.

Wird der Studienbeitrag an einer anderen österreichischen Universität einbezahlt, wird Studierenden der Angewandten vor jeder folgenden Zulassungsfrist eine E-Mail mit einem Link zur Fortsetzung des Studiums an der Angewandten übermittelt.

Bei Verlust des Studierendenausweises muss der Studienabteilung eine Verlustmeldung - diese kann online über fundamt.gv.at durchgeführt werden - oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei übermittelt werden. Bitte unbedingt auf die Angabe "Studierendenausweis der Universität für angewandte Kunst Wien" achten. Zur Ausstellung eines Duplikats ist erneut die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments sowie ein ausweistaugliches Foto erforderlich.

Finanzielles

Informationen zu finanziellen Belangen wie Studienbeitrag, Beitragsbefreiung, Beihilfen, Ermäßigungen etc.

Information und Kontakt

Info-Desk
Dienstag und Donnerstag 10 - 12 Uhr
Mittwoch 13 - 15 Uhr

Studienangelegenheiten
Oskar-Kokoschka-Platz 2
A-1010 Wien
T: +43-1-71133-2060

Wir empfehlen Erstkontakt via E-Mail an studien@uni-ak.ac.at mit möglichst genauer Beschreibung des Anliegens - das ist für alle Beteiligten am nützlichsten.

Information und Kontakt

Zentraler Informatikdienst (ZID)
Postgasse 6/1. Stock
A-1010 Wien
T: +43-1-71133-2107
F: +43-1-71133-2109
W: https://zid.uni-ak.ac.at/
E: helpdesk@uni-ak.ac.at

base Angewandte Support
W: https://base.uni-ak.ac.at/faq/
E: base-support@uni-ak.ac.at

Abschluss des 1. Studienabschnitts (bei Diplomstudien)

Mit Erfüllung der erforderlichen ECTS laut Curriculum können ordentliche Studierende eines Diplomstudiums den ersten Studienabschnitt abschließen, indem sie den Antrag auf Zulassung zur 1. Diplomprüfung ausgefüllt an die Studienabteilung übermitteln.

Für das Diplom­studium Industrial Design Investigations wird die 1. Diplomprüfung kommissionell abgehalten. Zudem sind zwei verschiedene Anträge an die Studienabteilung zu übermitteln:
- Antrag für die Anmeldung zur kommissionellen Prüfung (zu diesem Zeitpunkt müssen noch nicht alle ECTS des 1. Studienabschnitts voll erfüllt sein)
- Antrag auf Abschluss des ersten Studienabschnittes (bei Vollständigkeit aller im 1. Studienabschnitt vorgeschriebenen ECTS)

Formulare

Diplomstudien

ausgenommen Industrial Design Investigations

Industrial Design Investigations

zur Einreichung in der Studienabteilung



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Erasmus Outgoing

Das International Office informiert über die Möglichkeiten, im Rahmen eines Studierenden-Austauschprogrammes ein bis zwei Semester als Outgoing-Studierende*r zu studieren, siehe dieangewandte.at/studium/auslandsaufenthalte/outgoing.

Teilnehmer*innen an einem Mobilitätsprogramm müssen wahrend eines Auslandaufenthaltes weiterhin an der Universität für angewandte Kunst Wien gemeldet sein, bezahlen jedoch nur den ÖH-Beitrag.

  • Wird das Mobilitätsprogramm von der Angewandten koordiniert, wird die Studienabteilung vom International Office über den Auslandsaufenthalt informiert.
  • Wird das Mobilitätsprogramm nicht von der Angewandten koordiniert, ist der Studienabteilung innerhalb der Zulassungsfrist eine Bestätigung über das Mobilitätsprogramm vorzulegen.

Beurlaubung

Ein Antrag auf Beurlaubung kann innerhalb der Zulassungsfrist für bis zu zwei Semester je Anlassfall aus folgenden Gründen beim Studiendekanat gestellt werden:

  • Ableistung von Präsenz- Ausbildungs- oder Zivildienst
  • Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
  • Schwangerschaft
  • Kinderbetreuungspflichten oder andere gleichartige Betreuungspflichten
  • Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
  • andere schwerwiegende studienbehindernde Gründe

Zusätzlich zu diesen Gründen kann ein Antrag auf Beurlaubung aufgrund von unvorhersehbaren und unabwendbaren Gründen ("höherer Gewalt") auch während des Semesters gestellt werden.

Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher/künstlerischer Arbeiten ist jedoch unzulässig.

Nähere Informationen zur Beurlaubung gibt der Studiendekanat.

Studienwechsel

Innerhalb der Angewandten

Ein Wechsel der Studienrichtung ist nur mit vorhergehender Zulassungsprüfung zur gewünschten Studienrichtung möglich.

Innerhalb der Studien Bildende Kunst, Design und Medienkunst ist ein Wechsel zwischen den einzelnen Studi­en­zwei­gen möglich und kann innerhalb der Zulassungsfrist mittels Übertrittsformular beantragt werden. Zusätzlich muss der Studienabteilung auch das Meldungsblatt übermittelt werden.

Formulare

zur Einreichung in der Studienabteilung


Von einer anderen Universität zur Angewandten

Ein Wechsel von einer Universität zur Angewandten setzt die Erfüllung bzw. Absolvierung der jeweils geforderten Voraussetzungen voraus, siehe Studienangebot. Erst danach kann beim Studiendekanat um Anerkennung bereits absolvierter Lehr­ver­anstaltungen angesucht werden.

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Wir empfehlen Erstkontakt via E-Mail an studien@uni-ak.ac.at mit möglichst genauer Beschreibung des Anliegens - das ist für alle Beteiligten am nützlichsten.

Studienabbruch

Ein Studienabbruch kann während des gesamten Studienjahres bekannt gegeben werden.

Formular

zur Einreichung in der Studienabteilung

Bei Nichteinzahlung von ÖH- und gegebenenfalls vorgeschriebenen Studienbeitrag wird das Studium automatisch mit Ende der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters beendet.

Als Bestätigung für einen Studienabbruch gilt die Studienabgangsbescheinigung. Diese ist auf Anfrage von der Studienabteilung erhältlich.

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Wiedereintritt

Wiedereintritt zum Diplom-/Bachelor-/Masterstudium

Für eine neuerliche Zulassung ist eine Bestätigung des Stu­di­en­platzes - ein von*vom der Professor*in des zentralen künstlerischen Fachs oder Hauptfachs unterschriebenes An­such­en um Studienfortsetzung - sowie ein ausgefülltes Meldungsblatt innerhalb der je­weiligen Zulassungsfrist erforderlich.

Zu beachten ist außerdem, dass bei Studien mit zentralem künstlerischem Fach ein Wiedereintritt nur möglich ist, wenn innerhalb des gesamten Studiums nachweislich nicht mehr als drei Semester ohne positive Beurteilung absolviert wurden.

Formular

zur Einreichung in der Studienabteilung


Wiedereintritt zum Doktoratsstudium

Für eine neuerliche Zulassung ist eine Bestätigung des Stu­di­en­platzes - ein von*von der Betreuer*in unterschriebenes An­such­en um Studienfortsetzung - und ein ausgefülltes Meldungsblatt innerhalb der je­weiligen Zulassungsfrist erforderlich.

Formular

zur Einreichung in der Studienabteilung


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Für den Inhalt verantwortlich: Universität für angewandte Kunst Wien / Studienangelegenheiten, Redaktion und Gestaltung: Anita Turi