Voraussetzung für die Weiterführung eines Studiums ist jedes Semester die fristgerechte Einzahlung des ÖH- und, wenn vorgeschrieben, des Studienbeitrags.
Sofern alle nötigen inhaltlichen Voraussetzungen (wie z.B. ein erforderlicher Leistungsnachweis im zentralen künstlerischen Fach, siehe Lehrveranstaltungen) gegeben sind, erfolgt bei Einlangen des vorgeschriebenen ÖH- bzw. Studienbeitrages eine automatische Fortsetzung des Studiums.
Allerdings nur an jener Universität, bei der die Zahlung einlangt.
Die Studienbestätigung, die Studienblatt und Fortsetzungsübersicht beinhaltet, ist über das Online-Service für Studierende erhältlich. Eine Studienerfolgsbestätigung, die zur Vorlage bei der Sozialversicherung oder dem Finanzamt sowie bei Ansuchen um Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung
für internationale Studierende dient, wird von der Studienabteilung ausgestellt.
Sind Studierende auch für ein Studium an einer anderen österreichischen Universität gemeldet, muss eine Fortsetzung gesondert gemeldet werden.
Wird der Studienbeitrag an einer anderen österreichischen Universität einbezahlt, wird Studierenden der Angewandten vor jeder folgenden Zulassungsfrist eine E-Mail mit einem Link zur Fortsetzung
des Studiums an der Angewandten übermittelt.
Bei Verlust des Studierendenausweises muss der Studienabteilung eine Verlustmeldung - diese kann online über fundamt.gv.at durchgeführt werden - oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei übermittelt werden. Bitte unbedingt auf die Angabe "Studierendenausweis
der Universität für angewandte Kunst Wien" achten. Zur Ausstellung eines Duplikats ist erneut die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments
sowie ein ausweistaugliches Foto erforderlich.