Projektvorschläge und Portfolios für das Ausstellungsprogramm im Kunstpavillon und in der Neuen Galerie der Tiroler Künstler*schaft in Innsbruck

Einreichfrist: 27. April 2018
Programmgestaltung
Das Ausstellungsprogramm 2019 für den Kunstpavillon und die Neuen Galerie basiert zum Großteil auf Einreichungen, die im Zuge eines offenen, internationalen Ausschreibungsverfahrens von einer Fachjury ausgewählt werden. Die Ausschreibung ergeht an die Mitglieder des Vereins und überregional an Künstler_innen und Kurator_innen. Die Fachjury besteht aus Mitgliedern des Vorstandes sowie der Künstlerischen Leiterin.
Verein
Die Tiroler Künstler*schaft begreift sich als ein Forum für zeitgenössische Kunst und setzt sich als Künstler_innervereinigung für die Freiheit und Unabhängigkeit von Kunst ein. Das Programm umfasst sämtliche Formen des zeitgenössischen künstlerischen Ausdrucks und stellt einen Raum dar, der sich dadurch auszeichnet, experimentelle, Disziplinen übergreifende und mitunter kontroversielle Projekte innerhalb eines professionellen Ausstellungskontexts zu präsentieren. Die Tiroler Künstler*schaft, die seit 1946 besteht, betreibt ein internationales Ausstellungsprogramm, das ganzjährig in den Räumen der Neuen Galerie in der Innsbrucker Hofburg sowie des Kunstpavillons im Hofgarten stattfindet. Das Künstlerhaus Büchsenhausen bildet seit 2003 den Rahmen des Internationalen Fellowship Programms für Kunst und Theorie (Die Ausschreibung dafür erfolgt im Herbst 2018), zu dem jährlich vier Stipendiant_innen nominiert sind. Veranstaltungsreihen, Vorträge und Dialoge bieten sowohl einen Rahmen für regionale als auch für internationale künstlerische Diskurse. Die Tiroler Künstler*schaft stellt darüber hinaus eine Interessensvertretung für Tiroler Kunstschaffende dar und engagiert sich als solche in aktuellen kulturpolitischen Fragestellungen.

Unter www.kuenstlerschaft.at finden Sie Informationen über das aktuelle und vergangene Ausstellungsprogramm. Für 2019 sind je vier Ausstellungen im Kunstpavillon und in der Neuen Galerie vorgesehen.

Ausstellungsorte

Kunstpavillon:
Der Kunstpavillon liegt wenige Gehminuten vom Stadtzentrum entfernt, im so genannten Kleinen Hofgarten. Das Haus wurde 1842 als Sommerhaus des Landesgouverneurs erbaut und 1950 zu einer Oberlichtgalerie adaptiert. Der Raum hat ca. 175 m².

Neue Galerie:
Die Neue Galerie umfasst 95 m² Ausstellungsfläche und befindet sich im Erdgeschoß der Hofburg, am Eingang der Innsbrucker Altstadt. Die historischen Gewölbe wurden Anfang 2011 generalsaniert. Die Räume sind im Gegensatz zum Kunstpavillon für Projektionen einfach abzudunkeln.

Grundrisse und Bildmaterial finden Sie zum Download auf der Homepage http://www.kuenstlerschaft.at/verein/raeume-und-plaene/

Bewerbungsverfahren
Unterlagen, die das künstlerische Werk repräsentieren bzw. Vorschläge für Ausstellungsprojekte für das Jahr 2019, können bis 27. April 2018 bei der Tiroler Künstler*schaft, Kunstpavillon, Rennweg 8a, 6020 Innsbruck, eingereicht werden.
Teilnahmeberechtigt sind nationale und internationale Künstler_innen und Kurator_innen mit Ausstellungserfahrung.

Die Bewerbungen erfolgen schriftlich in englischer oder deutscher Sprache und müssen folgende Dokumente beinhalten:
ein formloses Ansuchen
eine Konzeptbeschreibung (im Fall eines konkreten Projektvorschlags, max. 1.000 Wörter)
ein Portfolio bzw. eine Dokumentation der Arbeit der letzten Jahre (max. 2 Kataloge, max. 10 Fotos, bitte keine Originale!)
einen kurzen Lebenslauf
Filme und Videoarbeiten (auf DVD oder Vimeo- oder Youtube-Links; kein WeTransfer, kein Dropbox-Link!): Inhalt und Videostills müssen zusätzlich auf zwei Din A4-Seiten zusammengefasst werden. Bei Filmen/Videos, die länger als 10 Minuten dauern, muss der/die Künstler_in einen Ausschnitt erstellen.
Den unterzeichneten Ausdruck der Bestätigungs-E-Mail des ausgefüllten Online-Formulars (siehe www.kuenstlerschaft.at/ausschreibungen)

Wichtiger Hinweis: Nur Einreichungen per Post werden berücksichtigt!
Jury 2018:
Künstler_innen des Vorstands der Tiroler Künstler*schaft
Ingeborg Erhart, Kuratorin und Geschäftsleiterin der Tiroler Künstler*schaft

Der Ablauf des Programms für 2019 wird im Laufe des Sommers 2018 festgelegt.

Bitte richten Sie Einreichungen für den Kunstpavillon und die Neue Galerie an folgende

Adresse:
Tiroler Künstler*schaft – Kunstpavillon
Betreff: Programm 2019
Rennweg 8a
A-6020 Innsbruck
office@kuenstlerschaft.at

Einreichfrist: Freitag, 27. April 2018 (Es gilt das Datum des Poststempels.)
Die Einreichungen werden nicht retourniert. Auf Wunsch erfolgt die Rücksendung der Unterlagen. In diesem Falle muss eine Bearbeitungsgebühr, für die postalische Rücksendung der Unterlagen, in der Höhe von EUR 10,- der Einreichung in einem Umschlag beigelegt werden. Eine persönliche Abholung im Kunstpavillon ist möglich. Die Unterlagen werden bis Ende 2018 aufbewahrt.

Den Einreichenden entsteht aus der Teilnahme kein Rechtsanspruch. Die Juryentscheidung kann nicht beeinsprucht werden. Die Jury behält sich vor, aus Gruppeneinreichungen einzelne Positionen auszuwählen bzw. aus Solo-Einreichungen Gruppenausstellungen vorzuschlagen.

Zu spät eingelangte sowie nicht vollständig ausgefüllte Einreichungen werden in den Auswahlprozess nicht einbezogen.
Alle Einreicher_innen werden per E-Mail (oder postalisch) über das Ergebnis der Auswahl informiert.

Download
  Programm 2019