Eine/n halbbeschäftigte/n Universitätsassistenten/in - Bereich Konservierung und Restaurierung, Fachbereich Stein

Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab 1. August 2018 eine/n halbbeschäftigte/n Universitätsassistenten/in (20 Wochenstunden, befristet auf 1 Jahr) für den Bereich Konservierung und Restaurierung – Fachbereich Stein – am Institut für Konservierung und Restaurierung.

Anstellungserfordernisse:
- Österreichische bzw. EU/EWR-Staatsbürgerschaft
- abgeschlossenes einschlägiges Universitäts- oder Fachhochschulstudium

Erwünscht sind:
- Erfahrung und Berufspraxis in der Steinrestaurierung
- pädagogische Eignung
- Teamfähigkeit
- gute Englisch- und EDV-Kenntnisse (Fachdokumentationen, Datenbanken, Kartierungsprogramme, etc.)
- interdisziplinäre und internationale Kooperationsbereitschaft

Tätigkeitsprofil:
Betreuung der Studierenden in der konservatorisch/restauratorischen Praxis (Zentrales künstlerisches Fach, projektorientiertes Arbeiten, Projektadministration, Akquisition von Drittmitteln, Administration und Koordination im Studien- und Institutsbetrieb, Mitwirkung an nationalen und internationalen Forschungsprojekten.)

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 1.397,30 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.

Qualifizierte Interessent/innen richten ihre schriftliche Bewerbung (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise von durchgeführten Restaurierprojekten, praktische und theoretische Schwerpunktsetzungen im Fachbereich) bis 30. Mai 2018 an das Institut für Konservierung und Restaurierung der Universität für angewandte Kunst Wien, Salzgries 14, 1010 Wien, E-Mail: kons-rest@uni-ak.ac.at

Die Universität für angewandte Kunst Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
 
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.